5. Fachtag Ethik: Was darf die Medizin?
Der fünfte Fachtag Ethik fand am 30. Oktober 2020 in Wien als Hybrid-Veranstaltung statt. Die beiden wissenschaftlichen Leiter, OA Dr. Dietmar Weixler, MSc, Vorsitzender der AG Ethik der Österreichischen Palliativgesellschaft, und Prof. DDr. Ralf J. Jox, Leiter der Medizinethik und Professor für Geriatrische Palliative Care am Universitätsspital Lausanne, Schweiz, waren überrascht über das große Interesse und die intensive Teilnahme aus dem gesamten deutschsprachigen Raum trotz COVID-Krise. Organisiert wurde die Tagung von der convention.group, die für den COVID-sicheren Ablauf vor Ort und die Online-Durchführung verantwortlich zeichnete. Gearbeitet wurde zu den drei Themen: Palliative Psychiatrie – Künstliche Intelligenz in der Medizin – Zugang zu teuren Medikamenten. In allen Bereichen wurde die Erarbeitung ethischer Leitlinien gefordert. Ab Jänner 2021 steht ein neues E-Learning-Angebot unter www.conventiongroup.at zur Verfügung.
Palliative Psychiatrie – Grenze zu Tabuthema Tod wird verschoben
Es sei „eine Besonderheit der Psychiatrie“, dass „zur Abwehr von Lebens- oder Gesundheitsgefahren mitunter Schutzmaßnahmen ohne oder gegen den Willen einer Person erlaubt sind – auch Zwangsmaßnahmen“, erklärt Dr. Michael Halmich, Leiter des Forums Gesundheitsrecht, die besonders herausfordernde Situation einer palliativen Psychiatrie. So ist gerade der Tod in der Psychiatrie, in der es oft gilt, einen möglichen Suizid abzuwenden oder Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Patienten durchzuführen, ein meist noch stärkeres Tabuthema als in anderen Fachgebieten. Denn die Entscheidung für eine „Palliative Care“ bedeutet auch in der Psychiatrie eine Änderung oder ein Absetzen bisheriger Behandlungen und eine Verlagerung des Behandlungszieles hin zu einer möglichst hohen Lebens- und Sterbensqualität des Betroffenen.
Die Palliativpsychiatrie ist eine noch sehr junge Disziplin. „Umso dringender benötigen wir daher die Ausarbeitung von Leitlinien für eine Palliativpsychiatrie“, fordert Tagungsleiter Dietmar Weixler unisono mit den Vortragenden.
Darf Künstliche Intelligenz mit „Todesalgorithmus“ Entscheidungen treffen?
Die Entwicklung der Künstlichen Intelligenz (KI) ging im medizinischen Bereich explosionsartig von statten. So sind KI-Systeme in der visuellen Diagnostik erfahrenen Medizinern heute mindestens ebenbürtig und oftmals überlegen. KI wird zunehmend für die Prognosestellung, die Therapieplanung, ja sogar die Behandlung selbst eingesetzt. Wo liegen ihre Grenzen? Was, wenn der Arzt anders entscheidet als die Maschine?
Auf der Tagung heiß diskutiert wurde der sogenannte „Todesalgorithmus“ – ein bereits in Anwendung befindlicher Algorithmus, der von Anand Avati von der Stanford University 2017 vorgestellt wurde. Im System ASPIRE Health, ANTHEM berechnet er etwa für Versicherungen günstigere Versorgungswege statt einer Maximalversorgung des Patienten.
Auch in diesem Bereich ertönt einhellig der laute Ruf nach einer konsensualen Klärung ethischer Richtlinien. „Es steht außer Frage, dass die KI Menschen in vielen Bereichen ‚outperformen‘ wird“, sagt Prof. DDr. Biller-Andorno, vom Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte der Universität Zürich. „Um diesen neuen Möglichkeitsraum in der Medizin souverän und im Sinne einer guten Versorgung gestalten zu können, brauchen wir ethische Kriterien für KI-Anwendungen in der Medizin – vom Design über Entwicklung und Testung bis hin zum Routineeinsatz“, fordert Biller-Andorno.
Teure Medikamente: nur kleine Gruppe hat Zugang
Je tiefer und weiter sich die Wissenschaft in medizinischen Bereichen entwickelt, desto teurer wird die Herstellung mancher Arzneimittel. Alleine in der Krebsbehandlung sprechen die neuesten Zahlen für sich: Weltweit haben nur in neun Ländern wenigstens 50 Prozent der Bevölkerung Zugang zu den neuesten Krebsmedikamenten. Es sind dies die USA, Großbritannien, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Canada, Japan und Australien. Österreich und die Schweiz sind nicht dabei.
Wie viele Studien einhellig feststellen, „korrelieren die Behandlungskosten der neuen Krebsmedikamente nicht mit dem klinischen Nutzen“[1], oder anders ausgedrückt: „Es ist keine Verhältnismäßigkeit zu finden zwischen dem Nutzen für den Patienten und die Gesellschaft und dem Preis.“[2]
Leben retten – koste es was es wolle?
Dr. Stefan Dinges vom Institut für Ethik und Recht in der Medizin an der Universität Wien stimmte Gesundheitsökonom Dr. Ernest Pichlbauer zu, für den es klar sei, dass die „Allokation von solidarisch finanzierten Gesundheitsleistungen eine politische Herausforderung“ wäre, und daher einen „möglichst breiten und öffentlich ausgetragenen Diskurs zwischen Medizin und Pflege, Ökonomie, Recht und Ethik“ erfordere. Der Politik obliege die Aufgabe, Entscheidungen zu treffen, und dürfe keinesfalls den Eindruck erwecken, als ob es keine Ressourcenknappheit gebe. Denn damit wäre Gesundheit unendlich viel Wert, „was zu Folge haben muss, dass die Versorgung über kurz oder lang unendlich viel kosten wird“, so Pichlbauer.
Neues E-Learning-Angebot: demnächst verfügbar
Die convention.group startet demnächst mit einem neuen E-Learning-Programm. Ausgewählte Fachtage mit Approbation stehen dabei online zur Weiterbildung zur Verfügung. Der Ethik-Fachtag wird einer davon sein. Das gesamte E-Learning-Programm gibt es demnächst unter www.conventiongroup.at.
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Die convention.group ist aus der 1996 von der ghost.company mit Partner gegründeten Congress & Management GmbH hervorgegangen. Als eigenständig agierende Business Unit der Werbeagentur ghost.company plant, organisiert und betreut die convention.group Kongresse, Fortbildungsveranstaltungen und Events im Fullservice. In den letzten 25 Jahren wurden ca. 500 Veranstaltungen durchgeführt, der Großteil davon im Gesundheitsbereich. Seit 2020 bietet die Unit mit eigenen Software- und Inhouse-Lösungen verstärkt Services im digitalen Veranstaltungs- und Webinar-Bereich sowie im Bereich Wirtschaftskongresse an. Weitere Informationen unter: www.conventiongroup.at
Die ghost.company ist eine Top-5-Werbeagentur in Österreich, die sich mit Standorten in Perchtoldsdorf bei Wien, München und Zürich auf Full-Service-Kommunikation in der DACH-Region spezialisiert hat. Das Unternehmen kreiert integrierte Werbekampagnen und verbindet die Bereiche klassische Werbung, Online und Dialogmarketing mit langjähriger Erfahrung. Die Agentur erzielt in Rankings regelmäßig Spitzenpositionen. Für die konsequente Erfolgsorientierung in ihrer strategischen Planung und konzeptionellen Kreativität wurden die Arbeiten der ghost.company vielfach ausgezeichnet. Als innovative Werbeagentur mit einer starken digitalen Unit betritt das Unternehmen gerne Neuland. Es gestaltet plattformübergreifende Inbound-Kampagnen, produziert Animationsfilme und realisiert klickstarke Suchmaschinen- und Social-Media-Kampagnen. Eine Spezial-Unit des Unternehmens ist die convention.group – ein erfahrener Fullservice-Event- und Kongressveranstalter, der sich vor allem im Gesundheitsbereich bereits langjährig erfolgreich etabliert hat. Die ghost.company und die convention.group sind inhabergeführt und haben Büros in Perchtoldsdorf/Wien, München und Zürich. Weitere Informationen unter www.ghostcompany.com
[1] Vokinger Kerstin N et al. Lancet Oncol 2020:21:664
[2] Vivot A. et al. Ann Oncology 8.2. 2017